Soweit die Beklagte geltend macht, der Kläger habe sein Arbeitspensum von 90% auf 100% zu erhöhen, legt sie keinen triftigen Grund dar, warum eine solche Erhöhung angezeigt wäre. Vielmehr verhält es sich so, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien nicht eng sind und der Kläger das gemeinsame Kind C. jeweils am Freitagnachmittag - 21 -