Im Jahr 2019 erzielte der Kläger ein Nettoeinkommen von Fr. 101'812.00, was einem monatlichen Einkommen von Fr. 8'484.00 entspricht. Im Jahr 2020 erzielte der Kläger ein Nettoeinkommen von Fr. 101'575.00, was einem monatlichen Einkommen von Fr. 8'465.00 entspricht (vgl. Lohnausweise 2018, 2019 und 2020, Beilage 8 zur Eingabe des Klägers vom 19. November 2021). Aus den Lohnabrechnungen des Klägers vom Mai 2019 (Klagebeilage 5) sowie den Lohnabrechnungen Januar bis Oktober 2021 (Beilage 7 zur Eingabe des Klägers vom 19. November 2021) ergibt sich, dass der Bruttolohn ab April 2021 marginal höher ist (Fr. 8'882.40 von Mai 2019 bis März 2021, Fr. 8'935.65 ab April 2021).