Mittag. Eine Reduktion von 10% sei damit nicht notwendig, um diesen Kontakt zu erhalten. Es sei daher von einem Pensum von 100% auszugehen. Aufgrund des Lohnbelegs vom Mai 2019 ergebe sich ein korrigiertes Nettoeinkommen von Fr. 7'440.00 bzw. inkl. 13. Monatslohn von Fr. 8'060.00. Gemäss Steuerveranlagung 2017 habe der Kläger ein Einkommen von Fr. 8'500.00 erzielt, was heraufgerechnet auf ein 100%- Pensum ca. Fr. 9'100.00 ergebe. Davon sei mangels Belegen auszugehen.