Gemäss Lohnausweis 2017 (Berufungsbeilage 4) erzielte die Beklagte im Jahr 2017 einen Nettolohn von Fr. 111'529.00. Darin enthalten sind unregelmässige Leistungen (Bonus) in der Höhe von (brutto) Fr. 16'360.00 sowie Kinderzulagen von Fr. 2'640.00 und die I.-Familienzulagen von Fr. 1'560.00. Bonuszahlungen gehören zum Einkommen - 18 -