3. 3.1. Die Vorinstanz berechnete den Unterhaltsanspruch von C. nach der (zweistufigen) Methode der Existenzminima mit Überschussverteilung, welche das Bundesgericht in seiner jüngsten Rechtsprechung als grundsätzlich verbindlich erklärt hat (BGE 147 III 293 Erw. 4.5). Dabei werden die vorhandenen Ressourcen (effektive oder hypothetische Einkommen) auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, - 16 -