C. gehe zu Fuss in die Schule, das sei Teil seines Alltags. Eine Ausdehnung der klaren und strukturierten Regelung bedeute für C. mehr Unruhe und mehr potentieller Streit zwischen den Eltern, was seiner Entwicklung schade. Die Beklagte anerkenne, dass die Nichtkommunikation zwischen den Eltern den Sohn belaste. C. öffne sich bei der Beklagten, ohne ihre Meinung übernehmen zu müssen. Beim Kläger stehe C. unter grossem Druck. Er werde in alle Themen einbezogen und habe keine Möglichkeit, seine Meinung offen zu sagen. C. lebe die aktuell geltende Kontaktregelung seit Jahren. C. beginne sich von beiden Elternteilen langsam zu lösen, er habe eigene Aktivitäten und eigene