Lebenssituation beruhigen würde. Leider sei das Gegenteil eingetreten. Die Übergaben seien weiterhin von Streit zwischen den Eltern geprägt, der Kläger habe die Beklagte in einem Strafverfahren angezeigt. Der Kläger habe die Lebenspartnerin und deren Kinder in die Übergaben einbezogen. Zu einer Beruhigung sei es nach der Anhörung im Scheidungsverfahren gekommen, als der Kläger zugestimmt habe, dass die Übergaben allein zwischen den Eltern und C. in U. stattfänden. Auch habe der Kläger seine völlig haltlose Anzeige zurückgezogen. Leider sei auch diese Beruhigung bereits wieder gefährdet, der Kläger nehme erneut die Kinder der Lebenspartnerin mit.