Gemäss diesem Vorschlag hätte C. am Vaterwochenende auch am Sonntagabend beim Vater übernachten sollen und wäre von diesem am Montagmorgen direkt in den Kindergarten bzw. in die Schule gebracht worden. In der Woche des Mutterwochenendes hätte C. bereits am Donnerstagabend zu seinem Vater gehen und bei ihm übernachten sollen und wäre am Freitagmorgen in den Kindergarten bzw. in die Schule gebracht und wie bisher am Mittag wieder abgeholt worden. Der gerichtliche Vorschlag sei angemessen und ermögliche es dem Vater und Sohn, sich wieder etwas mehr sehen zu können.