Betreuungsmodell mit Obhut bei der Mutter, so wie C. es kenne, weiterzuleben. Die von Kindern vor allem in jungem Alter benötigten Strukturen und Stabilität seien mit der jahrelang gelebten Aufteilung der Betreuung zwischen Mutter, Vater, Grossmutter und Fremdbetreuung gegeben. C. sei in der Obhut der Mutter zu belassen und dem Vater seien die bisherigen Betreuungsanteile im Rahmen des persönlichen Verkehrs, die über das gerichtsübliche Minimum hinausgingen, weiterhin zuzusprechen. Um das Diskussionspotential zu minimieren und Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen, seien beim persönlichen Verkehr ausserdem Übergabeort und -zeit festzuhalten.