C. habe anlässlich der Kinderanhörung insbesondere seine Schwierigkeiten mit Streitsituationen im Rahmen der Übergaben und die fehlende Akzeptanz geäussert, dass er auch jeweils zum andern Elternteil gehen möchte. Im Allgemeinen sei jedoch davon auszugehen, dass das gelebte Betreuungsmodell für C. stimmig sei. Bei der Mutter sei alles gut, er fühle sich wohl in R., habe in seinem Kindergarten Freundschaften geknüpft und freue sich auf die Schulzeit. Er gehe gerne zum Vater und freue sich auch auf die Ferien mit ihm. Ein klar geäusserter Wunsch im Hinblick auf die Obhut könne hingegen von C. nicht verlangt werden.