- jede Woche: Donnerstag von 16.00 Uhr bis Freitag 18.00 Uhr - jede zweite Woche: Donnerstag von 16.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr - jedes Jahr: sechs Wochen Ferien, wobei die Ferienzeiten mindestens 6 Monate im Voraus zwischen den Eltern zu fixieren sind; die Ferienplanung des Ehemannes ist für die Ehefrau verbindlich, wenn der Ehemann ihr diese rechtzeitig unterbreitet und sie unwidersprochen bleibt oder die Ehefrau ihre eigene Ferienplanung dem Ehemann nicht rechtzeitig unterbreitet