Fr. 7'840.– Einkommen Ehefrau (12 Monatslöhne) Fr. 7'800.– Einkommen Ehemann (inkl. 13. Monatslohn) Fr. 350.– Einkommen C. (Kinder- und Familienzulagen) -6- 6. Anderslautende Anträge werden abgewiesen. 7. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.– wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'600.– auferlegt. 8. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 29. September 2021 in begründeter Form zugestellten Entscheid erhob der Kläger am 11. Oktober 2021 (Postaufgabe) fristgerecht Berufung und stelle folgende Anträge: