4. 4.1. Der Betreuungsanteil des Vaters wird wie folgt festgelegt:  jede Woche: Freitag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr  jede zweite Woche: Freitag von 12:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr  jedes Jahr: vier Wochen Ferien, wobei die Ferienzeiten mindestens 6 Monate im Voraus zwischen den Eltern zu fixieren sind Eine Abweichung von diesen Betreuungsanteilen bleibt der Absprache unter den Parteien vorbehalten. 4.2. Die Übergabe des Kindes erfolgt jeweils bei der katholischen Kirche in S., wenn die Eltern nicht einen anderen Ort vereinbaren.