2.9. Am 25. Juni 2020 wurde C. angehört. -5- 2.10. Am 25. Juni 2020 fällte der Gerichtspräsident von Rheinfelden den folgenden Entscheid: "1. Den Parteien wird das Getrenntleben bewilligt und es wird festgestellt, dass sie seit dem 1. Mai 2018 getrennt leben. 2. Die eheliche Liegenschaft in Q., […], wird dem Ehemann zur Benützung während der Dauer der Trennung zugewiesen. 3. Der gemeinsame Sohn C., geb. tt.mm. 2014, wird für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Mutter gestellt.