2. Es sei die eheliche Liegenschaft im […] Q. für die Dauer des Getrenntlebens dem Gesuchsteller zur alleinigen Benutzung zuzuweisen. 3. Es sei der Gesuchsgegnerin unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB superprovisorisch für die Dauer des Verfahrens zu verbieten, mit dem gemeinsamen Sohn C. nach R. umzuziehen. 4. Es sei der gemeinsame Sohn C., geb. tt.mm. 2014, für die Dauer des Verfahrens unter die Obhut des Gesuchstellers und Vaters zu stellen. 5. Es sei der gemeinsame Sohn C. für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut des Gesuchstellers und Vaters zu stellen. 6. Es sei der Gesuchsgegnerin ein angemessenes Besuchs- und Ferienrecht einzuräumen.