Pfändung: Fr. 33'000.00). Wie sie dies – nebst der Befriedigung der weiteren Gläubiger, wie der H., der sie gemäss handschriftlichem Vermerk auf der Schuldanerkennung vom 10. Mai 2017 per 30. September 2021 noch -6- Fr. 109'822.35 schuldet (Beschwerdebeilage 30), die bereits in Betreibung gesetzt wurden (Beschwerdebeilage 26) – bewerkstelligen will, ist unerfindlich, zumal sie selbst geltend macht, in den Wintermonaten auch in guten Jahren jeweils Verluste einzufahren (vgl. Beschwerde S. 11 f.).