Dies zeigt zwar, dass sich die wirtschaftliche Lage der Beklagten tatsächlich etwas zu verbessern scheint, wie die Beklagte aber ihre kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten zu bezahlen gedenkt, legt sie in ihrer Beschwerde nicht hinreichend dar. Die prognostisch errechneten Überschüsse der Monate Oktober bis Dezember 2021 von insgesamt Fr. 184'533.00 (Beschwerdebeilage 23) reichen dafür nicht ansatzweise aus, zumal zu berücksichtigen ist, dass im bisherigen Jahresverlauf ein Verlust von Fr. 70'976.71 erwirtschaftet wurde (Beschwerdebeilage 22).