Beschwerdebeilage 9) – nicht. Vielmehr zeigt gerade die Zwischenbilanz die wirtschaftliche Schieflage der Beklagten deutlich auf, indem kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von Fr. 1'554'139.55 (Kreditoren Fr. 1'053'571.48 + Kredit E. Fr. 62'500.00 + andere kurzfristige Verbindlichkeiten Fr. 438'068.07) Debitorenforderungen von Fr. 515'386.27 gegenüber stehen. Zwar weist dieselbe Zwischenbilanz auch angefangene Arbeiten im Umfang von Fr. 692'500.00 aus, ohne diese allerdings etwa in Form einer Aufstellung derzeit pendenter Aufträge in dieser Höhe zu substantiieren.