3. Die Beklagte ist seit dem tt.mm. 1980 im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen, seit dem tt.mm. 1999 mit dem Zweck [...]. Zu den Gründen für die Konkurseröffnung führt sie im Wesentlichen aus, der Geschäftsführer der Beklagten habe sich den Termin der Konkursverhandlung falsch eingetragen und diese deshalb verpasst (Beschwerde S. 3). Zur Zahlungsfähigkeit führt sie sodann im Wesentlichen aus, sie trage derzeit noch die Folgen einer persönlichen Baisse (Trennung von der Ehefrau) ihres Geschäftsführers im Jahre 2019 sowie der Covid-19 Pandemie, während der zeitweise während Monaten keine Aufträge eingegangen seien.