Betreffend die Schuldentilgung verweist der Gesuchsgegner auf neu eingereichte Beilagen. Die von der Vorinstanz auf den Gesuchsantwortbeilagen 7, 7a, 8 und 12 beruhenden Beträge betreffend die Schuldentilgung von Fr. 1'101.85 für die Bank-now, Fr. 310.75 für bob credit und Fr. 1'120.39 für crowd4c.sh sind deshalb nicht zu beanstanden. Betreffend den Steuerbetrag stützt sich der Gesuchsgegner auf eine neu eingereichte provisorische Steuerrechnung, weshalb es beim von der Vorinstanz angenommenen Betrag von Fr. 101.80 aus der definitiven Veranlagung bleibt. Folglich ist einzig der Prämienbetrag für B. um Fr. 4.40 zu erhöhen, womit ein Existenzminimum von Fr. 7'280.64 resultiert.