2.3. Der Gesuchsgegner erklärte in seiner Beschwerde zunächst, einige Unterlagen, wie Bankdaten, seien älter als zwei Jahre und könnten auf Wunsch organisiert werden, was aber hohe Kosten verursache und zwei bis vier Wochen dauere. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz habe er Unterlagen zu seinem Einkommen eingereicht (Gesuchsantwortbeilagen 3, 4, 5, 9 und 13). Aus den Beschwerdebeilagen 21, 23 und 24 seien noch die Haushaltversicherung und die Gebäudeversicherungen zu finden. Der von der Vorinstanz ausgerechnete Betrag von Fr. 7'276.24 [zivilprozessualer Notbedarf] stehe einem realen Einkommen von Fr. 7'351.30 gegenüber.