mangels Belegen nach Ermessen mit Fr. 100.00 gerechnet. Belege und Ausführungen zum Arbeitsweg lägen keine vor, weshalb dafür kein Betrag gewährt werden könne. Für die auswärtige Verpflegung werde praxisgemäss ein Betrag von Fr. 220.00 gewährt, für die Ehefrau aufgrund ihres reduzierten Pensums Fr. 50.00. Gemäss definitiver Steuerveranlagung des Jahres 2019 fielen Steuern in monatlicher Höhe von Fr. 101.80 an. Monatliche Schulden seien in Höhe von Fr. 1'101.85 für die Bank-now, Fr. 310.75 für bob credit und Fr. 1'120.39 für crowd4c.sh anzurechnen.