2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 15. Juli 2021 beim Bezirksgericht Bremgarten das Gesuch um Erteilung der Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzte Forderung. 2.2. Der Beklagte beantragte mit Stellungnahme vom 13. September 2021 die Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens, eventuell dessen Sistierung bis zum Abschluss zweier anderweitig hängiger Verfahren. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 24. September 2021: