Ab 13. Februar 2022: Fr. 415.00 für C. Fr. 415.00 für D. 1.2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen. 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr von Fr. 2'500.00 wird der Klägerin zu 70% (Fr. 1'750.00) und dem Beklagten zu 30% (Fr. 750.00) auferlegt, und mit dem vom Beklagten in der Höhe von Fr. 2'000.00 geleisteten Kostenvorschuss verrechnet, sodass die Klägerin dem Beklagten - 49 - Fr. 1'250.00 zu ersetzen und Fr. 500.00 an die Gerichtskasse zu bezahlen hat (Art. 111 ZPO).