Der Überschuss reduziert sich somit auf Fr. 1'807.80. Eine Verteilung dieses Überschusses nach grossen und kleinen Köpfen ergibt einen Anteil von C. und D. von je Fr. 301.30 und einen der Parteien von je Fr. 602.60. Die um Steuern und Überschussanteil erweiterten Bedarfe von C. und D. betragen somit je Fr. 1'336.35 (Grundbetrag Fr. 600.00; Wohnkostenanteil: Fr. 500.00; Krankenkassenprämien: Fr. 95.05; Überschussanteil Fr. 301.30; Steueranteil Fr. 40.00 abzüglich Kinderzulagen Fr. 200.00).