3.5.3.2. 3.5.3.2.1. Die Klägerin macht geltend (Berufungsantwort S. 9), es kämen zusätzliche Hypothekarkosten von monatlich Fr. 438.00 hinzu, was auf eine durch den Beklagten selbst verschuldete Unterschriftsverweigerung zurückzuführen sei. Die eheliche Liegenschaft laufe daher zurzeit unter einem variablen Hypothekarzinssatz von 2.75% anstelle von 1% für eine Saron-Hypothek mit einer Laufzeit von einem Jahr. Der Betrag von Fr. 438.00 sei dem Beklagten im Rahmen der Überschussverteilung vorab zuzuteilen.