und Lausanne, die Region 2 umfasst die Gemeinden "städtisch" und "intermediär", die Region 3 die Gemeinden der Kategorie "ländlich". Die Gemeinde R. gehört zur Region 2 (https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ergaenzun gsleistungen/grundlagen-und-gesetze/grundlagen/mietkostenergaenzungsleistungen.html). Im Rahmen des familienrechtlichen Existenzminimums können demgegenüber den finanziellen Verhältnissen entsprechende statt am betreibungsrechtlichen Existenzminimum orientierte Wohnkosten berücksichtigt werden (BGE 147 III 265 Erw. 7.2).