3.4.1.2. 3.4.1.2.1. Der Beklagte macht in der Berufung (S. 23 f.) geltend, es liege auf der Hand, dass er die Frage, wie er zur Arbeit fahre, auf die aktuelle Saison bezogen habe. Es dürfte klar sein, dass er den Arbeitsweg im Winter nicht mit dem Motorrad zurücklegen könne, sondern ein Auto benötige. Der Arbeitsweg belaufe sich auf 8 Km, was bei der Annahme der Vorinstanz, wonach er sich zu Hause verpflege, bedeute, dass er täglich 32 Km fahren müsse. Im Monat ergebe sich eine zurückgelegte Distanz von 696 Km (32 Km x 21.75 Tage), bei Fr. 0.70 pro Km ergäben sich Arbeitswegkosten von Fr. 487.20.