Rechnung innerhalb der der Klägerin richterlich zugewiesenen ehelichen Wohnung am […] Kenntnis erhalten hat (Eingabe des Beklagten vom 29. November 2021, S. 5). Dass der Beklagte in rechtswidriger Weise in den Besitz des Dokuments gelangt ist, vermochte die Klägerin jedenfalls nicht glaubhaft zu machen und es gibt keine Veranlassung, dieses mangels Verwertbarkeit aus dem Recht zu weisen. Die Annahme der Vorinstanz, die Klägerin erziele kein Einkommen mehr aus Nebenerwerb, vermochte der Beklagte somit erfolgreich zu widerlegen und die Klägerin hat neuerdings - 31 -