Dieses sei der Klägerin für die ganze Dauer des Verfahrens anzurechnen. Im Jahr 2019 habe die Klägerin in sechs Monaten einen monatlichen Durchschnittsertrag von Fr. 765.83 erzielt. Die Vorinstanz habe diesen Punkt während des Verfahrens nicht näher verfolgt, obwohl bewiesen sei, dass die Klägerin einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehe und regelmässig Rechnung stelle.