3.2.2.2. Die Klägerin hält dem entgegen (Berufungsantwort S. 5 f.), der Beklagte arbeite in einem 100%-Pensum als Automobil-Diagnostiker, er sei selbständig und betreibe die "AB." in W. Gestützt auf den Lohnausweis 2019 könne sich der Beklagte ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 6'950.00 pro Monat auszahlen. Die Klägerin habe schmerzlich erfahren müssen, dass der Beklagte in den letzten 10 Jahren über Fr. 350'000.00 in Spielcasinos verspielt habe. Eine Spielsperre für Casinos werde nicht ohne tatsächliche, erhebliche Gefährdung und nicht infolge des blossen Anstosses einer Privatperson verhängt.