Zwar kann der Beklagte keinen Freitagabend bzw. die Klägerin keinen Sonntagabend mit den Kindern verbringen, beiden Parteien stehen aber in vergleichbarem Ausmass Wochenendtage (Samstag und Sonntag) mit den Kindern zur Verfügung. Diese Betreuungsregelung ist unter Einräumung einer entsprechenden Übergangsfrist mit Wirkung ab 13. Februar 2022, bei dem es sich um den Sonntag vor Beginn des neuen Quartals nach den - 23 -