2.5.2. Der Beklagte beantragt die "wöchentlich alternierende" Obhut. In Bezug auf sein Arbeitspensum führte er aus (Berufung (S. 12), es sei richtig, dass er sein Pensum auf 80% reduzieren müsse, wen er alleine in seiner Person für die Betreuung der Kinder besorgt sein müsse. In der Eingabe vom 6. Dezember 2021 (S. 5, Fazit) machte der Beklagte geltend, es sei unrealistisch, davon auszugehen, dass er bei einem 100%-Pensum die Betreuungszeit alleine abdecken könne. Aus diesem Grund sei er bereit, jede zweite Woche sein Arbeitspensum zu reduzieren, sofern finanziell tragbar.