Neben der zeitlichen Dauer, die in jedem Fall festzulegen ist, sind je nach Situation weitere Themenbereiche wie Übergabemodalitäten, Finanzierungsfragen, bereits bekannte Freizeitaktivitäten des Kindes etc. zu regeln. Die Regelung sollte jedoch einfach und klar verständlich sein und dazu dienen, dass die Betreuung im Alltag sich möglichst einfach und konfliktfrei abwickeln lässt (AFFOLTER/VOGEL, Berner Kommentar, Bern 2016, N. 50 zu Art. 298 ZGB; SCHWENZER/COTTIER, Basler Kommentar, 6. Aufl., Basel 2018, N. 10 zu Art.