Auf die Frage der Gerichtspräsidentin, wie ein Tag aussehen würde, wenn die Kinder bei ihm wären, gab der Beklagte zu Protokoll (act. 92 f.), er würde nach dem Frühstück der Kinder arbeiten gehen, mittags heimkommen, es sei gekocht, dann gingen die Kinder wieder und wenn sie nach Hause kämen, sei er zurück, er habe einen tollen Mitarbeiter, der seit Juni 2020 zu 100% angestellt sei. Wenn er die Kinder z.B. am Mittwochnachmittag habe und er zu Hause sein müsse, sei der Mitarbeiter im Laden, er mache Reparaturen, Diagnosen, teils auch den Verkauf. Der Mitarbeiter könne die Garage öffnen und schliessen (act. 96 unten). In der Berufung (S. 11) ergänzte der Beklagte, er habe ein sehr flexibles