Die Kriterien der geographischen Lage und der Stabilität des örtlichen und sozialen Umfeldes blieben gewahrt. In der Anhörung hätten die Kinder übereinstimmend ausgesagt, dass sie mit der jetzigen Regelung zufrieden seien. Die Kinder C. und D. hätten ihren Vater aber bereits im Zeitpunkt der Kinderanhörung mehrmals wöchentlich gesehen und seien bei ihm zu Besuch gewesen. Die Kinder seien nicht gefragt worden, ob sie z.B. auch abwechslungsweise beim Vater übernachten möchten. Selbst wenn die Kinder die bisherige Regelung beibehalten wollten, spreche dies nicht gegen eine alternierende Obhut.