6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer, zulasten der Gesuchstellerin und Berufungsbeklagten." - 10 - 3.2. In der Berufungsantwort vom 18. Oktober 2021 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.3. Es folgten weitere Eingabe des Beklagten vom 1. November 2021 und der Klägerin vom 12. November 2021. 3.4. Mit Verfügung vom 19. November 2021 wurde der Beklagte aufgefordert, inert einer Frist von 10 Tagen ein detailliertes Betreuungskonzept vorzulegen. 3.5. Es folgten weitere Eingaben des Beklagten vom 29. November 2021 und vom 6. Dezember 2021.