6.2. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Tochter D. rückwirkend monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge zuzüglich allfällig bezogener Kinder- oder Ausbildungszulagen zu bezahlen: - CHF 950.00 von August 2020 bis Juli 2021 (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt 0.-); - CHF 1'200.00 ab August 2021 (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt 0.-) 7. Gestützt auf Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB wird im Interesse der gemeinsamen Kinder den Parteien folgende Weisung erteilt: