Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht nach Absprache unter den Parteien bleibt vorbehalten. 5. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt für die Zeit vom 1. August 2020 bis 31. Juli 2021 monatlich im Voraus CHF 230.00 zu bezahlen. 6. 6.1. Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Tochter C. rückwirkend monatlich im Voraus folgende Unterhaltsbeiträge zuzüglich allfällig bezogener Kinder- oder Ausbildungszulagen zu bezahlen: - CHF 1'150.00 ab August 2020 bis Juli 2021 (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt 0.-); - CHF 1'200.00 ab August 2021 (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt 0.-)