"1. Es wird festgestellt, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind. 2. Die eheliche Wohnung am […], wird für die Dauer der Trennung der Gesuchstellerin zur ausschliesslichen Benutzung zugewiesen. 3. Die Kinder C., geb. tt.mm.2009, und D., geb. tt.mm.2011, werden für die Dauer der Trennung unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt. -7-