"1. Es sei für die beiden Töchter C. und D. eine Besuchsbeistandschaft zu errichten, welche die Parteien bei der Ausübung des Umgangsrechts mit den beiden Töchtern unterstützt. 2. Auf eine Weisung für einen Kursbesuch "Kinder im Blick" sei zu verzichten." 2.8. Mit Eingabe vom 26. April 2021 beantragte der Beklagte: "1. Es sei den Parteien die Weisung zu erteilen den Kurs «Kinder im Blick» zu absolvieren. 2. Anderslautende oder weitergehende Rechtsbegehren seien abzuweisen." 2.9. Am 29. April 2021 fällte die Gerichtspräsidentin von Lenzburg den folgenden Entscheid: