7. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin das Auto XY herauszugeben. 8. Es sei per Datum Einreichung dieses Gesuches die Gütertrennung anzuordnen. 9. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, seine persönlichen Gegenstände (gelagert in der Garage) innert 10 Tagen nach Rechtskraft des Eheschutzurteils abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sei die Gesuchstellerin zu ermächtigen, die eingelagerten persönlichen Effekten des Gesuchsgegners auf dessen Kosten zu entsorgen.