5. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin während des Getrenntlebens an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm.2009, und D., geb. tt.mm.2011, jeweils vorschüssig ab 1. Juli 2020 mindestens folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - C. CHF 1'886.00 - D. CHF 1'686.00 Zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen. 6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen Ehegattenunterhalt von CHF 1'750.00/Monat jeweils monatlich vorschüssig ab 1. Juli 2020 zu zahlen. -5-