9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin. Eventuell: Es seien die Gerichtskosten zu halbieren und die Parteikosten wettzuschlagen. 10. Weitergehende oder anderslautende Rechtsbegehren der Gesuchstellerin seien vollumfänglich abzuweisen." 2.3. Am 25. November 2020 wurden C. und D. angehört. 2.4. 2.4.1. Anlässlich der Verhandlung vom 26. November 2020 stellte die Klägerin in der Replik die folgenden Rechtsbegehren: "1.-4. [unverändert]