Der Gesuchgegner verpflichtet sich überdies, der Gesuchstellerin jeweils monatlich vorschüssig an den Unterhalt der Töchter C. und D. einen Unterhaltsbeitrag von insgesamt CHF 174.45 zu bezahlen. 7. Es sei festzustellen, dass die „AB." von der Gesuchstellerin den Auftrag erhalten hat, das Auto XY in Stand zu setzen. Sobald die Gesuchstellerin die Rechnung der „AB." für die aufgelaufenen Arbeiten und die Ersatzteile bezahlt hat, bleibt es ihr unbenommen, das vorgenannte Fahrzeug abzuholen. 8. Es sei gerichtlich die Gütertrennung per Rechtskraft des vorliegenden summarischen Verfahrens betreffend Eheschutz anzuordnen.