7. Es sei per Datum Einreichung dieses Gesuches die Gütertrennung anzuordnen. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)." -3- 2.2. Mit Klageantwort vom 24. August 2020 beantragte der Beklagte: "1. Es sei festzustellen, dass die Parteien den ehelichen Wohnsitz aufgehoben haben. 2. Es sei die eheliche Liegenschaft ([…]) während der Dauer des Getrenntlebens der Gesuchstellerin zur alleinigen Benutzung zuzuweisen.