3. Die elterliche Obhut über die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm.2009, und D., geb. tt.mm.2011, sei der Gesuchstellerin zuzusprechen. 4. Dem Gesuchsgegner sei ein gerichtsübliches Besuchsrecht einzuräumen. 5. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin während des Getrenntlebens an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm.2009, und D., geb. tt.mm.2011, jeweils vorschüssig mindestens folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - C. CHF 1'478.95 - D. CHF 1'278.95 Zuzüglich allfällig bezogener Kinderzulagen. 6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin das Auto XY herauszugeben.