Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm. 2008 in S. Aus der Ehe sind die Kinder C., geboren am tt.mm. 2009, und D., geboren am tt.mm. 2011, hervorgegangen. 2. 2.1. Mit Klage vom 17. Juli 2020 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Lenzburg die folgenden Eheschutzbegehren: "1. Den Parteien sei das Getrenntleben zu bewilligen. 2. Die eheliche Liegenschaft am tt.mm., sei für die Dauer des Getrenntlebens samt Hausrat und Mobiliar der Gesuchstellerin zur alleinigen Benutzung zuzuweisen.