4. Der Klägerin wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Als unentgeltliche Rechtsbeiständin wird MLaw Tamara De Caro, Rechtsanwältin, Baden, eingesetzt. 5. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. - 27 - Zustellung an: die Klägerin (unentgeltliche Vertreterin) den Beklagten die Vorinstanz Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)