Mit diesem Betrag wären 128 km Arbeitsweg pro Woche abgedeckt. Der Arbeitsweg für O. und N. beträgt 100 km pro Woche. Unter Berücksichtigung von ÖV-Kosten für die übrigen Stellen erscheinen die geltend gemachten Arbeitswegkosten von Fr. 400.00 pro Monat nicht unangemessen, so dass von diesen auszugehen ist.